Bewertung entfernen

Negative Bewertung – Haben Sie eine negative Bewertung bei z.B. Google erhalten? Ist diese Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt? Ist Ihnen der Bewerter nicht bekannt? Ist es möglich, eine negative Bewertung zu entfernen?

Urlaub vom 04.05.2024 – 20.05.2024

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Negative Bewertung bei Google & Co. entfernen - Schnelle Hilfe!

Beleidigung? Verleumdung? Unwahrheit? Ein Stern ohne Bewertungstext? Kein richtiger Name sondern Pseudonym?

Es gibt elegante und weniger elegante Möglichkeiten zur Durchführung eines Löschantrages um eine negative Bewertung bei Google zu entfernen und zu löschen bzw. löschen zu lassen. Die Art ist auch an den Arbeitsaufwand von mir als Rechtsanwalt gekoppelt. Gerne berate ich Sie und gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Nehmen Sie am Besten online Kontakt mit mir auf, schildern Sie mir Ihr Anliegen und fügen Sie (falls möglich) den Link zur entsprechenden Bewertung hinzu.

Fast alle nutzen sie, fast alle verlassen sich auf sie und genau das macht einen guten Durchschnitt der eigenen Bewertungen so wichtig. Meiner Erfahrung nach wird sich nahezu immer für den Vertragspartner mit dem besseren Bewertungsdurchschnitt entschieden und solche unter 4 Sternen werden meistens gar nicht berücksichtigt.

Dementsprechend ist es ärgerlich, wenn sich 1-Sternebewertungen häufen, da diese den Gesamtdurchschnitt immens senken. Berücksichtigt man nun noch die Anzahl der Personen, die eine einzige negative Bewertung betrachten, so kann man sich vorstellen, wie viele potentielle Vertragspartner einem entgehen.

Google-Bewertungen / Online-Bewertungen löschen

Das Bewertungssystem bei Google ist recht simpel. Die Möglichkeit bewertet zu werden, befindet sich in „My Business“. Auf dem jeweiligen „Profil“ sind die Kontaktdaten, Standort, Bilder/Fotos und der Bewertungsdurchschnitt einschließlich der einzelnen Bewertungen einsehbar.
Können alle Bewertungen angegriffen und in der Folge gelöscht bzw. entfernt werden?

Nicht alle Bewertungen sind angreifbar. Google hat jedoch Richtlinien entworfen, an die es sich als Nutzer zu halten gilt. Verstößt ein Nutzer im Rahmen der Abgabe einer Bewertung gegen diese Richtlinien bestehen sehr gute Chancen auf Löschung.

Überdies sind Bewertungen regelmäßig dann zu löschen, wenn sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Enthält eine Bewertung z.B. eine Beleidigung, eine Verleumdung, Schmähkritik, eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine sogenannte verdeckte Behauptung, oder wurde sie mittels eines Pseudonyms abgegeben, so kann sie angegriffen werden.

Ebenso verhält es sich, wenn lediglich mit einem oder zwei Sternen bewertet, jedoch kein Bewertungstext verfasst wurde. In solchen Fällen ist die Tatsachengrundlage, auf die eine Bewertung zumindest fußen sollte, nicht nachvollziehbar.

Auch Unternehmen können negative Bewertungen angreifen
Doch nicht nur natürliche Personen als Grundrechtsträger können sich gegen negative Bewertungen wehren. Auch Unternehmen können sich regelmäßig aufgrund Verletzungen ihres sozialen Geltungsanspruchs und/oder ihrem jeweiligen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (sogenannte Unternehmerpersönlichkeitsrechtsverletzung) gegen negative Bewertungen zur Wehr setzen.
Eigene Durchführung des Löschantrags verläuft oft im Sande

Google hat ein größeres Interesse daran, dass seine Nutzer zufrieden sind und frei ihre Bewertungen abgeben können als an der Löschung abgegebener Bewertungen. Dementsprechend reagiert Google oft überhaupt nicht, wenn ein Löschantrag nicht durch einen Rechtsanwalt eingereicht und dadurch Druck ausgeübt wird.

Auch ein Schreiben an die Hamburger Niederlassung von Google ist sinnlos, da diese Niederlassung nicht für die Bewertungen zuständig ist.

Es bestehen meiner Erfahrung nach sehr gute Aussichten auf Löschung von negativen Bewertungen, vor allem wenn es sich um abgegebene Bewertungen mit lediglich einem Stern ohne Bewertungstext, von Nutzern mit Fantasienamen/Pseudonymen oder Bewertungen mit beleidigendem/Verlemudenden Inhalten handelt.

FAQ zur Löschung von negativen Bewertungen z.B. bei Google

Welche Bewertungen kann ich angreifen?
Die Antwort darauf basiert auf meiner Erfahrung. Meines Erachtens bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Durchführung eines Löschantrages bei:
Welche Erfahrung haben Sie?
Ich habe bereits eine Vielzahl von Löschanträgen durchgeführt und war bisher in einer hohen Anzahl aller Fälle erfolgreich.
Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Fragen Sie am Besten selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach. Manche Tarife beinhalten ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegenüber Bewertungsportalen.

Wie lange dauert die Entfernung?

Im Erfolgsfall kann es 1-2 Wochen dauern, manchmal aber auch wesentlich länger. Ich versichere Ihnen jedoch, dass ich mein Bestes gebe, damit eine Bewertung schnellstmöglichst entfernt wird. 

Eine Vielzahl an negativen Bewertungen (z.B. bei Google) wurde aufgrund meines Vorgehens bereits entfernt.

Ich helfe regelmäßig in Angelegenheiten die Reputation betreffend und habe Erfahrung mit der Erstellung und Übermittlung von Löschanträgen, sodass ein Entfernungsverfahren in den allermeisten Fällen erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Als dynamischer und moderner Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Nürnberg sowie Mitgründer eines Start-Up im Bereich Legal Tech berate ich hauptsächlich Unternehmen, Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler*Innen in den Bereichen des IT-Rechts und den damit korrespondierenden Rechtsgebieten wie z.B.  Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Recht der Sozialen Medien, Datenschutzrecht etc. Überdies helfe ich regelmäßig in Angelegenheiten die Reputation betreffend (z.B. bei der Entfernung negativer Bewertungen bei Google und anderen Portalen). Weiterhin vertrete ich nicht nur Unternehmen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, sondern auch Verbraucher, insbesondere in den Bereichen des Filesharing / Streaming.

Kontaktieren Sie mich gerne auf den herkömmlichen Wegen oder nutzen Sie die Möglichkeit der Übermittlung per entsprechendem Onlineformular.

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