Anwaltliche Gebühren
Steffen Batscheider – Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Ansprechpartner im IT-Recht, IP-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber-& Medienrecht sowie Datenschutz in Nürnberg.
Startseite » Anwaltliche Gebühren
Kosten: Erstberatung
Mit Ausnahme der Ersteinschätzung bzgl. Internetbewertungen und Abmahnungen wegen Filesharing nach Übermittlung der Angaben über die Onlineformulare ist die Erstberatung nicht kostenfrei.
Außergerichtliche Tätigkeit
Berechnung anhand des Streitwertes
Gebührenvereinbarung
Gerichtliche Vertretung
Bei einer gerichtlichen Vertretung müssen mindestens die gesetzlichen Gebühren (s.o.) abgerechnet werden.
Zudem fallen bei Einreichen einer Klage beispielsweise der sogenannte Gerichtskostenvorschuss an, der vorab an das zuständige Gericht zu bezahlen ist. Ohne Einzahlung dieses Vorschusses wird das Gericht nicht tätig, sodass die Klage der gegnerischen Partei nicht zugestellt wird, damit nicht rechtshängig ist und z.B. eine Verjährungsunterbrechung nicht eintritt.
Eine Gebührenvereinbarung ist nur über die gesetzlichen Gebühren hinaus vereinbar, was sich ebenfalls in schwierigen und umfangreichen Fällen sowie in Angelegenheiten, in welchen die gesetzlichen Gebühren nicht in Relation zu meinem tatsächlichen Aufwand stehen würden, anbietet.