Abmahnung prüfen
Urheberrechtsverletzung – Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung? Was bedeutet sie? Worauf sollte man achten? Was sollte ich (nicht) machen?
Urlaub vom 04.05.2024 – 20.05.2024
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung von z.B. FROMMER LEGAL (ehemals Waldorf Frommer), IPPC LAW (Daniel Sebastian), Sasse & Partner, RKA oder anderen wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten und möchten wissen, was es damit auf sich hat?
- Ruhe bewahren!
- Nichts unterschreiben!
- Nicht bezahlen!
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von z.B. FROMMER LEGAL (ehemals Waldorf Frommer), IPPC LAW, Sasse & Partner oder RKA?
Vorab
- Die Unterlassungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren.
- Die Anwaltskosten (Erstattungsanspruch) verjähren innerhalb von 3 Jahren seit der Abmahnung.
- Der Schadensersatz verjährt nach 10 Jahren.
Wieso bekomme ich eine Abmahnung?
Was muss ich mir unter einer Abmahnung vorstellen?
Die Abmahnung selbst ist eine zivilrechtliche, formale und schriftliche Aufforderung an den Anschlussinhaber, ein konkretes Verhalten (Urheberrechtsverletzung) einzustellen und in Zukunft nicht mehr zu wiederholen, was mit einem Unterlassungsanspruch einhergeht. Die Abmahnung beinhaltet ein Angebot durch den Rechtsinhaber des Werkes an den Rechtsverletzer vertraglich zu regeln, dass dieser in Zukunft keine Urheberrechtsverletzung mehr bezüglich Werken des Rechtsinhabers begeht.
Diese Vereinbarung nennt man strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Sinn und Zweck der Abmahnung ist, dass das geahndete Verhalten genau bezeichnet und als rechtswidrig dargestellt wird (Rügefunktion der Abmahnung). Daneben warnt die Abmahnung davor, dass das gerügte rechtswidrige Verhalten im Wiederholungsfall nicht sanktionslos hingenommen wird und folglich ein teures Gerichtsverfahren oder sogar Strafverfahren droht.
Grundlage für eine Abmahnung ist der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch. Wesentlich dafür ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die nach bereits voll eingetretener Urheberrechtsverletzung immer vorliegt bzw. unterstellt wird. Beseitigt werden kann die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, womit der Unterlassungsanspruch erfüllt wird. Die der Abmahnung durch die Abmahnkanzlei beigefügte Unterlassungserklärung ist nichts anderes als ein außergerichtliches Vergleichsangebot durch den Rechtsinhaber an Dich, durch Zahlung der vereinbarten Vergleichssumme von einer gerichtlichen Durchsetzung der ihm wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zustehenden Ansprüche abzusehen. Wichtig ist, dass man nicht verpflichtet ist, die zugesandte Unterlassungserklärung genau so zu unterschreiben. Regelmäßig enthält diese weitere rechtlich nachteilhafte Regelungen, weshalb man sich bei Unsicherheit bzgl. des Inhaltes an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden sollte, bevor man etwas womöglich Unbedachtes unternimmt, was mit weitreichenden Risiken verbunden sein könnte.
Was steht in der Abmahnung?
Zu Beginn des Abmahnschreibens wird regelmäßig beschrieben, welchen Rechtsverstoß begangen wurde bzw. begangen worden sein soll. Bei einer Abmahnung wegen Filesharings steht z.B. die IP-Adresse, Uhrzeit, Anschlussinhaber, Name des Werkes etc. Im Endeffekt muss der Abmahnende konkret darlegen, was für einen Rechtsverstoß begangen worden sein soll, damit man als Empfänger der Abmahnung genau weiß, welches Verhalten zukünftig eingestellt (unterlassen) werden soll. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung zu unbestimmt und regelmäßig unwirksam. Danach wird mitgeteilt, welchen Unterlassungsanspruch der Rechteinhaber durch die Abmahnkanzlei gegenüber dem Empfänger der Abmahnung durchsetzen möchte, was sich später in der beigefügten Unterlassungserklärung konkretisiert.
Zudem wird in der Abmahnung eine (in der Regel sehr kurze) Frist gesetzt, innerhalb derer die Rechtsverletzung eingestellt und die Unterlassungserklärung abgeben werden soll. Manchmal kommt es vor, dass eine Frist so kurz bemessen ist, dass sie bereits abgelaufen ist, wenn man die Abmahnung erhält. Wichtig ist, dass die Abmahnung dadurch NICHT unwirksam wird, sondern lediglich eine angemessene Frist (je nach Einzelfall) zu laufen beginnt. In diesen Fällen sollte unverzüglich mitgeteilt werden, dass die Abmahnung erst jetzt eingegangen ist und innerhalb weniger Tage eine Rückantwort erfolgt.
Diese kurzen Fristen werden von Gerichten regelmäßig als zulässig anerkannt. Doch Sinn und Zweck dieser Fristen ist es, den Abgemahnten von Eigenrecherche und/oder Hinzuziehung professioneller Hilfe abzuhalten und damit immensen Druck zu erzeugen, um den Abgemahnten zu einer sofortigen Zahlung und der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung zu bewegen. Die so unter Druck gesetzten Abgemahnten handeln dabei oftmals, ohne sich der weitreichenden negativen Konsequenzen bewusst zu sein.
Danach wird der (angeblich) entstandene Schaden dargestellt, die entstandenen Rechtsanwaltskosten erklärt und am Schluss ein Betrag angegeben, welchen Sie zu bezahlen haben (bei FROMMER LEGAL (ehemals Waldorf Frommer) z.B. regelmäßig 935,00 EUR für einen Film). Für diese Zahlung wird Ihnen eine weitere Frist gesetzt, die regelmäßig eine Woche länger als die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung dauert.
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