Gewerblicher Rechtsschutz einfach erklärt

Gewerblicher Rechtsschutz einfach erklärt

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Gewerbliche Schutzrechte sind dafür verantwortlich, wer eine geschützte Schöpfung wie und wann nutzen darf. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst viele Rechtsgebiete, weswegen die gewerblichen Schutzrechte in verschiedenen Gesetzen geregelt sind.

Die wesentlichen Rechtsgebiete sind das

  • Markenrecht,
  • Patentrecht,
  • Gebrauchsmusterrecht,
  • Designrecht,
  • Wettbewerbsrecht.

Ist das Urheberrecht auch ein gewerbliches Schutzrecht?

Wenn man kurz in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG schaut, sieht man Folgendes:

Art. 73

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

Das Urheberrecht ist also strenggenommen kein gewerbliches Schutzrecht. Weil es jedoch zum Bereich des geistigen Eigentums gehört und die gewerblichen Schutzrechte als Immaterialgüterrechte ebenfalls das geistige Eigentum umfassen, ist das Urheberrecht als älteste Rechtsgrundlage des geistigen Eigentums sehr eng mit den gewerblichen Schutzrechten verwandt.

Was sind gewerbliche Schutzrechte nun konkret?

Eigentlich ganz einfach.

Betrachten Sie beispielsweise einmal Ihre Smartwatch an Ihrem Armgelenk und falls Sie keine tragen, stellen Sie es sich vor. Nun überlegen Sie, welche gewerblichen Schutzrechte diese Smartwatch quasi tangieren. Denken Sie beispielsweise an das Armband, die Lautsprecher, die gesamte Ästhetik an sich, die Hardware-Buttons, die Software und Firmware, die Mobilfunktechnik bzw. Elektronik, den Fingerprint-Sensor. Davon ausgehend, dass alles einem gewerblichen Schutzrecht unterfällt, sieht es dann folgendermaßen aus:

  • Das Armband unterfällt dem Designschutz.
  • Die Lautsprecher unterfallen dem Patentrecht.
  • Die gesamte Ästhetik an sich unterfällt oftmals dem Designschutz, dem Markenrecht (ggf. Formmarke) und dem Urheberrecht.
  • Die Hardware-Buttons unterfallen dem Designschutz.
  • Software und Firmware unterfallen dem Urheberrecht.
  • Mobilfunktechnik bzw. Elektronik unterfallen Patentrecht und Urheberrechten.
  • Ein Fingerprintsensor unterfällt dem Patentrecht.

Und wenn eines meiner gewerblichen Schutzrechte verletzt wird?

Je nach Verletzungshandlung und Art des verletzten gewerblichen Schutzrechts kann man folgende Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassungsanspruch,
  • Allgemeiner Beseitigungsanspruch,
  • Besonderer Beseitigungsanspruch wie z.B. Vernichtung und Rückruf,
  • Schadensersatzanspruch,
  • Auskunftsanspruch,
  • Vorlage- und Besichtigungsanspruch,
  • Urteilsbekanntmachung.

Was bedeutet das nun in Kurzform?

Wenn Sie z.B. Inhaber einer in das Markenregister des deutschen Patent- und Markenamtes eingetragenen Marke sind, dürfen Sie entscheiden, ob und welche Personen oder Unternehmen Ihre Marke auf welche Art und Weise wie lange nutzen dürfen. Hierfür können Sie sogenannte Nutzungslizenzen vergeben. Sollte Ihre Marke jedoch ohne Ihr Wissen und Wollen genutzt oder Ihr Recht anderweitig verletzt werden, können Sie gegen den Verletzter die entsprechenden Ansprüche wie Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch geltend machen.


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