Kann der Arbeitgeber jemanden vorsorglich (z.B. wegen eines Schnupfens o.ä.) nach Hause schicken und wie sieht es mit der Entgeltfortzahlung aus?

Kann der Arbeitgeber jemanden vorsorglich (z.B. wegen eines Schnupfens o.ä.) nach Hause schicken und wie sieht es mit der Entgeltfortzahlung aus?

Ist der Arbeitnehmer objektiv arbeitsunfähig:
Wenn der Arbeitnehmer objektiv arbeitsunfähig ist, ergibt sich die Rechtmäßigkeit für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, bereits aus seiner ihm obliegenden Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Es besteht dann für die Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vgl. auch oben.

Nur vorsorglich:
Ist der Arbeitnehmer nicht krank, also arbeitsfähig und bietet seine Arbeitsleistung weiterhin an, erhält er sein Entgelt weiterhin. Hintergrund ist, dass die Arbeitsleistung angeboten wird und der Arbeitgeber mit der Annahme gemäß § 615 S. 1 BGB in Verzug gerät. Weiterhin besteht für den Arbeitnehmer dann keine Pflicht, die nicht erbrachte Arbeitszeit nachzuholen, da er an der Leistungserbringung quasi gehindert wurde.

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