Was kann passieren, wenn man sich nicht an die Vorgaben (Ausgangsbeschränkung, Kontaktverbot etc.) hält?

Was kann passieren, wenn man sich nicht an die Vorgaben (Ausgangsbeschränkung, Kontaktverbot etc.) hält?

– Geldstrafe, § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG
– Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG
– In Einzelfällen sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, § 75 Abs. 3 IfSG

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