Startseite » Was kann passieren, wenn man sich nicht an die Vorgaben (Ausgangsbeschränkung, Kontaktverbot etc.) hält?
– Geldstrafe, § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG– Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG– In Einzelfällen sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, § 75 Abs. 3 IfSG
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