Die Einführung ist sehr kurzfristig möglich, indem eine Anzeige gegenüber der Arbeitsagentur erfolgt, das Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber berechnet und an die Belegschaft ausgezahlt wird.
Anschließend wird durch den Arbeitgeber ein Erstattungsantrag gegenüber der Arbeitsagentur gestellt und diesem (wenn die Prüfung erfolgreich war) schnellstmöglich erstattet.