Ungekündigte Arbeitnehmer, deren Gehaltsausfall aufgrund der Kurzarbeit höher als 10% ist und die auch weiterhin (sozialversicherungspflichtig) beschäftigt sind.
Wenn mindestens 1/3 der Arbeitnehmer einen Gehaltsausfall von mehr als 10% hat (sog. Erheblichkeitsschwelle), können auch Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten, deren Gehaltsausfall 10% oder sogar darunter ist.