Ja, es gibt mittlerweile aufgrund der Corona-Krise Erleichterungen für die Regelungen für das Kurzarbeitergeld, erstmal befristet bis zum 31.12.2020.
Die erleichterten Voraussetzungen sind unter anderem:
– Mindestens 10% der Beschäftigten sind von Arbeitsausfall betroffen (bisher 1/3 der Arbeitnehmer).
– Gilt auch für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen (bisher nicht).
– Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet (bisher mussten Arbeitgeber die selbst tragen).
– Vereinbarungen zu schwankenden Arbeitszeiten gelten nicht, sprich, es werden keine negativen Arbeitszeitsalden aufgebaut.