Dürfen meine Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden?

Ja, zusammengefasst dürfen die Grundrechte eingeschränkt werden, wenn dies zur Vermeidung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter anderem in § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG findet sich eine entsprechende Regelung, wonach zuständige Behörden Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten können und Personen dazu verpflichten kann, den Ort, an dem […]
Worauf stützen sich die aktuellen Maßnahmen bzgl. COVID-19?

Die Maßnahmen stützen sich im Wesentlichen auf das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) Der Gesetzeszweck ist gem. § 1 Abs. 1 IfSG:– Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen,– frühzeitige Erkennung von Infektionen,– Verhinderung einer Weiterverbreitung.