Kann mir verboten werden, meine Arbeitsstelle aufzusuchen?

Ja, in § 31 IfSG ist ein Berufliches Tätigkeitsverbot normiert. Danach kann unter anderem folgenden Personen die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagt werden:– Kranken,– Krankheitsverdächtigen,– Ansteckungsverdächtigen,– anderen Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

Wo steht, dass mein Bundesland Allgemeinverfügungen oder auch Rechtsverordnungen erlassen darf, die meine Grundrechte einschränken? (Stichwort Ausgangssperre)

AllgemeinverfügungDer Erlass von Allgemeinverfügungen als hoheitliche Maßnahmen wie z.B. in Bayern  ist bereits auf Grundlage des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG möglich, in diesem Fall in Verbindung mit § 65 Abs. 2 S. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) des Freistaates Bayern. Die Allgemeinverfügung ist in § 35 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) als Unterfall eines Verwaltungsaktes normiert. Sie richtet sich an einen nach […]

Dürfen meine Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden?

Ja, zusammengefasst dürfen die Grundrechte eingeschränkt werden, wenn dies zur Vermeidung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter anderem in § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG findet sich eine entsprechende Regelung, wonach zuständige Behörden Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten können und Personen dazu verpflichten kann, den Ort, an dem […]

Worauf stützen sich die aktuellen Maßnahmen bzgl. COVID-19?

Die Maßnahmen stützen sich im Wesentlichen auf das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) Der Gesetzeszweck ist gem. § 1 Abs. 1 IfSG:– Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen,– frühzeitige Erkennung von Infektionen,– Verhinderung einer Weiterverbreitung.